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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparente und faire Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit CanBeOnline.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 17.12.2025

1. Geltungsbereich und Begriffe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Beratungs-, Design-, Entwicklungs- und Marketingleistungen der CanBeOnline (Inhaber: Ibrahim Can Uyan, nachfolgend "Agentur"), erbracht über die Website canbeonline.com sowie im unmittelbaren Geschäftsverkehr mit Unternehmern, Freiberuflern und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Abweichende Bedingungen der Kundschaft finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Leistungen der Agentur

Die Agentur bietet insbesondere Konzeption, UX/UI-Design, Webentwicklung, Content-Umsetzung, technische Betreuung sowie digitale Marketing-Dienstleistungen an. Detailumfang, Deliverables und Zeitplan ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Statement of Work oder Projektplan. Unverbindliche Paket-Auswahlen auf der Website dienen der Orientierung und stellen noch kein verbindliches Angebot der Agentur dar.

2.1 Paketdarstellung auf der Website, Abrechnungsmodelle und Mindestlaufzeiten

  1. Die auf der Website dargestellten Pakete, Bundles, Add-ons, Leistungsbeispiele sowie Preisangaben (insbesondere mit dem Zusatz „ab“) sind unverbindliche Orientierungswerte. Maßgeblich sind ausschließlich die Konditionen im individuellen Angebot / Vertrag.
  2. Je nach Leistung gelten unterschiedliche Abrechnungsmodelle:
    • Einmalige Leistungen („einmalig“): insbesondere Website-Pakete sowie Setup-Add-ons (z. B. Logo/Branding, Ads-Setup). Abrechnung als Pauschale oder nach Angebot.
    • Laufende Leistungen („pro Monat“): insbesondere Social-Media-Pakete sowie laufende Betreuungs-/Optimierungsleistungen (z. B. Wartung, Ads-Optimierung, Social-Ads-Management). Abrechnung monatlich gemäß Angebot.
    • Leistungen pro Einheit / pro Stunde: insbesondere Content-Leistungen (z. B. pro Artikel/Content-Einheit) bzw. Foto/Produktion (z. B. pro Stunde), jeweils nach Angebot.
  3. Für Social-Media-Pakete gelten – entsprechend der Paketbeschreibung – Mindestlaufzeiten (z. B. 3, 6 oder 12 Monate). Die Mindestlaufzeit und ein konkreter Starttermin werden im Angebot verbindlich festgelegt.
  4. Bundles können neben einmaligen Leistungen auch zeitlich befristete laufende Leistungen enthalten (z. B. Social-Media-Betreuung für 3 oder 6 Monate). Diese enthaltenen Zeiträume sind Bestandteil des Bundles. Eine vorzeitige Beendigung während des enthaltenen Zeitraums lässt den Vergütungsanspruch unberührt, sofern nicht abweichend vereinbart.
  5. Budgets und Kosten Dritter (z. B. Werbebudgets für Paid Ads, Lizenz-/Plugin-Kosten, Hosting) sind – sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten – nicht Bestandteil der Paketpreise.

3. Vertragsschluss

  1. Eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp führt noch nicht zu einem Vertragsschluss.
  2. Nach Eingang der Anfrage erstellt die Agentur ein individuelles Angebot, das die konkrete Leistungsbeschreibung, Vergütung, Zahlungsmodalitäten und etwaige Meilensteine enthält.
  3. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft das Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist schriftlich oder in Textform bestätigt oder anderweitig verbindlich annimmt.
  4. Änderungen oder Erweiterungen von Leistungen bedürfen einer ergänzenden Vereinbarung (Change Request) und können Mehrkosten verursachen.

4. Mitwirkungspflichten der Kundschaft

Die Kundschaft stellt der Agentur alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge sowie Feedback fristgerecht und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund ausbleibender Mitwirkung verlängern Lieferfristen entsprechend und können zu zusätzlichen Kosten führen.

5. Zusammenarbeit und Kommunikation

  1. Die Kommunikation erfolgt primär digital (E-Mail, Projekt-Tools, Videokonferenzen). Besprechungstermine werden mit angemessener Vorlaufzeit vereinbart.
  2. Die Kundschaft benennt eine verantwortliche Kontaktperson für Entscheidungen und Freigaben.
  3. Prototypen, Entwürfe und Zwischenergebnisse gelten als Arbeits- bzw. Preview-Stände und bedürfen der finalen Abnahme.

6. Abnahme, Korrekturen und Leistungsänderungen

  1. Nach Fertigstellung stellt die Agentur das Ergebnis zur Abnahme bereit. Die Kundschaft prüft innerhalb der vereinbarten Frist (in der Regel 7 Kalendertage) und erklärt schriftlich oder in Textform die Abnahme oder nennt begründete Mängel.
  2. Bleibt eine Rückmeldung aus oder werden die Leistungen produktiv genutzt, gilt die Abnahme als erteilt.
  3. Geringfügige Abweichungen, die die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  4. Korrekturschleifen und Leistungsänderungen sind im jeweiligen Angebot definiert; darüber hinausgehende Anpassungen werden nach Zeitaufwand oder gemäß vereinbarten Sätzen vergütet.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig.
  3. Bei umfangreicheren Projekten können Abschlagszahlungen (z. B. 50 % bei Auftragserteilung, 50 % vor Livegang) vereinbart werden.
  4. Gerät die Kundschaft in Zahlungsverzug, kann die Agentur nach Mahnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen und weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge aussetzen.
  5. Monatliche Leistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – monatlich abgerechnet. Enthält ein Paket eine Mindestlaufzeit, sind die Entgelte für die Mindestlaufzeit geschuldet, sofern nicht abweichend vereinbart.

8. Nutzungsrechte

  1. Die Agentur überträgt der Kundschaft nach vollständiger Zahlung die im Angebot definierten, nichtexklusiven Nutzungsrechte an den final abgenommenen Leistungen.
  2. Rechte an Entwürfen, Konzepten, Quelltexten, Templates, Libraries und Tools verbleiben – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – bei der Agentur.
  3. Die Agentur ist berechtigt, das Projekt nach Livegang zu Referenzzwecken in Portfolio, Präsentationen und Pitches zu verwenden, sofern die Kundschaft dem nicht schriftlich widerspricht.

9. Drittleistungen und Open Source

  1. Soweit für das Projekt Lizenzen, Plugins, Stockmaterial oder Hostingleistungen Dritter benötigt werden, beschafft die Agentur diese im Namen und auf Rechnung der Kundschaft oder weist auf entsprechende Beschaffungspflichten hin.
  2. Bei Einsatz von Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen, auf die die Agentur hinweist. Die Kundschaft stellt sicher, dass sie diese Lizenzbedingungen dauerhaft einhält.

10. Haftung

  1. Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  2. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden haftet die Agentur nur bei Vorsatz.
  3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Gewährleistung

  1. Die Agentur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
  2. Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich mitzuteilen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
  3. Bei berechtigten Mängeln wird die Agentur nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann die Kundschaft Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Datenschutzerklärung und ggf. abgeschlossener Auftragsverarbeitungsverträge. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse strikt vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.

13. Vertragsdauer und Kündigung

Projektbezogene Verträge enden mit Leistungserbringung und Abnahme. Dauerverträge können – nach Ablauf einer ggf. vereinbarten Mindestlaufzeit – mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für Social-Media-Pakete gelten Mindestlaufzeiten gemäß Angebot (typischerweise 3/6/12 Monate entsprechend der Paketbeschreibung). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur; Gerichtsstand ist – sofern zulässig – der Sitz der Agentur.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Fragen zu diesen AGB beantwortet die Agentur unter info@canbeonline.de, telefonisch unter +49 174 6955859 oder via WhatsApp unter +66 6-5487-1600.